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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Zur Gemeinde Egg

Inhalt

Eltern ABC

Zugehörige Objekte

Die Unterrichtsdaten (siehe Ferienplan) sind verbindlich. Die Eltern sind dazu aufgefordert, die Ferienplanung entsprechend anzupassen.

Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr zwei Jokertage zur freien Verfügung (siehe Jokertage und Reglement "Absenzen und Jokertage" unter "Downloads").

In Ausnahmefällen besteht die Option zur Dispensation vom Unterrichtsbesuch (siehe Dispensation).

Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) wird im Kanton Zürich integrativ geschult. Diese Kinder und Jugendlichen sind in der Regel mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate) versorgt.

Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestalten und den Lernerfolg möglichst sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig.
Der Sektor "Beratung" der Abteilung "Schulführung" unterstützt die Schulleitungen und Schulpflegen bei personellen Problem-, Konflikt- und Krisensituationen. Dabei stehen im Vordergrund:

•Beratung in Personalfragen
•Vermittlung von kompetenten Stellen für besondere Situationen
•Konflikt- und Krisenmanagement
•Moderation von Gesprächen
•Mithilfe bei Suche nach einvernehmlichen Lösungen
•Einleitung von Massnahmen auf der Grundlage des Personalrechts
Die Berufswahlschule ist dazu da, wenn es darum geht, Jugendliche nach der Volksschule bestmöglich auf die Berufswelt vorzubereiten. Die Kernkompetenz der BWS ist ein gezieltes Berufswahlcoaching sowie das fundierte Vermitteln von Wissen. Die qualifizierten Lehrkräfte verfügen über ein langjähriges Know-how und ein grosses Beziehungsnetz zu Betrieben in der Region.
Während des Schuljahres finden in allen Schuleinheiten Besuchstage statt.

Genaue Daten für die Schuleinheiten sind in der Agenda der Schule Egg ersichtlich.
Spannende Romane, witzige Comics, interessante Sachbücher, hilfreiche Lern-Software - das alles finden Sie in der Bibliothek.

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 14:00 - 18:00 Uhr
Sa 10:00 - 13:00 Uhr
Deutsch als Zweitsprache (DaZ-Unterricht) hilft allen Kindern, die zu Hause eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Im Kindergarten findet der DaZ-Unterricht im normalen Unterricht statt. In der Primarschule gibt es zwei Arten von DaZ-Unterricht: Anfangsunterricht und Aufbauunterricht.

Der Anfangsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die sehr wenig oder kein Deutsch sprechen. Die Kinder lernen in kleinen Gruppen Deutsch. Danach wechseln die Kinder in eine normale Klasse.

Der Aufbauunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die schon Deutsch sprechen und in eine normale Klasse gehen. Sie üben weiter Deutsch, damit sie in der Schule gut lernen können.

Schülerinnen und Schüler können ausnahmsweise vom Unterricht dispensiert werden, wenn die Dispensation ausreichend begründet ist (Begründungen siehe "Dispensationsgesuch" unter "Downloads").

Das Dispensationsgesuch muss mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingereicht werden.

Die Einschulung ist der Eintritt eines Kindes in den Kindergarten. Kinder, die bis zum 31. Juli Geburtstag haben, besuchen normalerweise ab dem Anfang des nächsten Schuljahres den Kindergarten.
Erziehungsberechtigte und Schule sind durch die Kinder eng miteinander verbunden. Die Kinder er­zählen täglich zu Hause von ihren Schulerfahrungen und tragen Familienleben in die Schule zurück. Die Erziehung und Bildung der Kinder ist das gemeinsame Ziel von Erziehungsberechtigten und Lehr­personen. In Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung erfüllen sie den Erziehungs- und Bildungsauftrag. Das gemeinsame Ziel von Eltern und Schule ist die optimale Förderung jedes einzel­nen Kindes. Es soll seine Fähigkeiten entfalten, im Berufsleben bestehen sowie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Während die Eltern für Erziehung, Unterhalt, Fürsorge und Ausbildung ver­antwortlich sind, muss die Schule schulische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, ohne dabei ihren Erziehungsauftrag ausser Acht zu lassen.
Der Elternrat hat den Zweck, den regelmässigen Kontakt und den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten gemäss §55 des Volksschulgesetzes zu fördern.

In jeder der vier Schuleinheiten in Egg ist ein Elternrat eingesetzt.
In den ersten Lebensjahren lernen Kinder so viel wie nie. Sie sind neugierig und erkunden die Welt. Früh lernen ist wichtig.
Der erste Ort dafür ist die Familie. Die Eltern können ihre Kinder beim Lernen unterstützen.
Schülerinnen und Schüler, die nach der Primarschule ins Gymnasium gehen möchten, müssen eine Aufnahmeprüfung machen. Ab den Herbstferien bis zu den Sportferien bietet die Primarschule Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik an.

Die Anmeldung zur Gymiprüfung erfolgt über die Website der ZAP.
Handarbeit ist ein Unterrichtsfach, das die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert. Zudem sollen Freude am handwerklichen Tun geweckt und Wege zur aktiven Freizeitgestaltung eröffnet werden. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge, Techniken und Arbeitsabläufe werden vermittelt.
Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung zum Unterricht in der Schule. Bei den Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler in ihrer eigenen Geschwindigkeit den Schulstoff üben. Die Kinder lernen, selbständig zu arbeiten und zu planen.
In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen.

Fremdsprachige Kinder haben die Möglichkeit, Kurse in ihrer Erstsprache zu besuchen (HSK-Kurse). 

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter www.vsa.zh.ch/hsk.

Das ICT-Konzept der Schule Egg orientiert sich an den massgebenden nationalen und kantonalen Grundlagen zur Integration von Medien und ICT in der Volksschule, d.h. an der bundesrätlichen Strategie zur Mediengesellschaft 2011 (Erlass vom 5.12.08) und an der Strategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (Erlass vom 1.3.07). Weiter hat die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) Empfehlungen zur ICT-Integration in den Unterricht als didaktisches Mittel und als Thema der Medienbildung abgegeben.
Schülerinnen und Schüler sind verschieden. Die Integrative Förderung (IF) unterstützt Kinder, die eine Regelklasse besuchen und besondere Hilfe brauchen. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind speziell ausgebildete Lehrpersonen, die Integrative Förderung übernehmen. Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen üben mit den Kindern alleine, in kleinen Gruppen oder im Unterricht.
Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen werden in der Regelschule gefördert, wenn sie daraus einen sinnvollen Nutzen für ihre eigene Entwicklung ziehen und an der Klassengemeinschaft teilhaben können. Bei der Förderung in der Regelschule wird die Schulung durch verstärkte Massnahmen ergänzt.
Die Integrierte Sonderschulung (ISR) ist Sonderschulung für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, die eine Regelklasse besuchen. Die Fachstelle Sonderpädagogik stellt für jede Schülerin und jeden Schüler der Integrierten Sonderschulung die passende Unterstützung zusammen.
Alle Schülerinnen und Schüler dürfen an 2 Tagen im Schuljahr ohne Grund nicht in die Schule gehen. Diese Tage nennt man Jokertage.

Die Schulpflege gibt Regeln für den Bezug von Jokertagen vor:

1. Schülerinnen und Schüler dürfen 2 Tage im Schuljahr ohne wichtige Gründe in der Schule fehlen.

2. Die Eltern melden der Klassenlehrperson mindestens 2 Tage vorher, dass das Kind in der Schule fehlen wird.

3. Es können nur 2 Jokertage im Schuljahr eingelöst werden. Übrige Jokertage aus einem früheren Schuljahr können nicht mehr bezogen werden. Die Jokertage können als einzelne Tage oder hintereinander bezogen werden. Ein Jokertag gilt auch als ganzer Tag, wenn die Schule nur am Vormittag stattfindet.

4. An besonderen Anlässen der Schule wie zum Beispiel 1. Schultag, Besuchstag, Sporttag, Exkursion, Schulreise, Klassenlager, Projektwoche können in der Regel keine Jokertage bezogen werden. Die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen.
Der Kindergarten hat den Auftrag, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. In der Regel besuchen die Kinder zwei Jahre lang den Kindergarten und treten dann in die Primarschule über.
Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 (22. August 2022) werden Kinder mit den Geburtsdaten 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 eingeschult. Die betroffenen Eltern werden zu Jahresbeginn direkt von der Schulverwaltung angeschrieben und können ihre Kinder für den Kindergartenbesuch anmelden. Gesuche um Rückstellung vom Kindergarteneintritt sind bis 15. Januar 2023 schriftlich und mit Begründung an die Schulverwaltung zu richten. Nach Eintreffen des Gesuchs veranlasst die Schulleitung die interne Prüfung und beantragt der Geschäftsleitung der Schule die Annahme oder Ablehnung des Gesuchs.

Gemäss Volksschulgesetz werden Kinder eingeschult, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben. Ein vorzeitiger Kindergarteneintritt ist nicht möglich.
Ein- bis zweimal in der Mittelstufe und ebenso oft in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt.
Die Schulleitungen entscheiden über die Klassenzuteilungen. Bei der Zuteilung zum entsprechenden Schulhaus wird bei begründeten Gesuchen das Engagement der Eltern als gewichtetes Kriterium berücksichtigt. Begründete Gesuche von Eltern für die Einteilung oder Nichteinteilung zu bestimmten Lehrpersonen haben nur Aussicht auf Berücksichtigung, wenn bereits ältere Geschwister bei diesen Lehrkräften zur Schule gegangen sind. Die Gesuche sind schriftlich bis 31. Januar an die Schulverwaltung zu richten. In jedem Fall sind jedoch ausgeglichene Klassen das angestrebte Ziel der Schülerzuteilungen.
Der Kanton Zürich legt fest, welche Lehrmittel die Lehrpersonen im Unterricht brauchen müssen. Der Kanton Zürich sagt auch, welche Lehrmittel zusätzlich gebraucht werden dürfen. In der Regel produziert der kantonale Lehrmittelverlag die Lehrmittel für die Volksschule.
Wir bezeichnen als Lehrpersonen:

  • kantonale angestellte Lehrpersonen gemäss Lehrpersonalgesetz (Kindergarten-, Primar- und Oberstufenlehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Lehrpersonen der Handarbeit und Hauswirtschaft)
  • kommunal angestellt werden folgende Lehrpersonen:

- Vikarinnen und Vikare gemäss Lehrpersonalgesetz
- Fachlehrpersonen
- Lehrpersonen im Bereich Stütz- und Fördermassnahmen
- Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache

  • Lehrpersonen der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur werden von den Konsulaten angestellt

Damit umfasst in unserer Definition der Begriff "Lehrpersonen" auch andere Kategorien von unterrichtenden Personen als nur die vom Lehrpersonalgesetz als "Lehrpersonen" bezeichneten.
Die Lektionentafel ist Teil des Lehrplans. Sie bezeichnet die obligatorischen und die fakultativen Unterrichtsgegenstände und legt deren zeitlichen Umfang fest. Änderungen der Lektionentafel können nur vom Bildungsrat vorgenommen werden.
Die Logopädie unterstützt Schülerinnen und Schüler, die Probleme haben, sprechen, reden, lesen und schreiben zu lernen.
Läuse sind kleine, flügellose Insekten, die sich am Haar festklammern und mehrmals am Tag mit ihrem Mundwerkzeug zustechen, um so an ihre einzige Nahrung, das menschliche Blut, zu kommen.
Bitte melden Sie sich sofort beim Kindergarten oder bei der Schule, wenn Ihr Kind Läuse hat.
In einer Musikalischen Grundschule ist Musik ein Gestaltungselement für das gesamte Schulleben. Im Unterricht aller Fächer oder in der pädagogischen Arbeit im schulischen Ganztag wird musiziert, gesungen und getanzt. Es werden Gedichte vertont, Vokabeln gerappt, rhythmisch Zahlenreihen geübt, beim Tanzen gerechnet und geometrische Figuren erschlossen. Es wird durch Singen erfrischt oder mit Musik entspannt. Es werden Instrumente gespielt und aus Alltagsgegenständen gebaut. Es wird mit Klängen experimentiert, es werden Klanggeschichten komponiert und Klanggärten gebaut. So und auch anders kommt Musik mit all ihren Facetten im gesamten Schulleben zum Einsatz. In allen Fächern, in fächerübergreifenden Projekten, in Pausen, vor Schulbeginn, zum Monatsende, zu allen Jahreszeiten, bei Schulfesten, in Lehrerkonferenzen und Elternabenden - einfach zu vielen Gelegenheiten.
Das Musikwahlfach ist ein Angebot im Projektwahlfach der Mittelstufe im Schulhaus Bützi in Egg.

Im Musikworkshop werden in der Gruppe mit Rhythmusinstrumenten, Bodypercussion, Gesang und auch eigenen Instrumenten Stücke verschiedener Stilrichtungen erarbeitet.

Grundlage dafür bieten Popsongs, Raps, Volksmusik und verschiedene Rhythmus- und Begleitpatterns. Aus dem Workshop heraus werden auch Auftritte bei Schulhausanlässen organisiert.
Die Primarstufe umfasst die ersten, selektionsfreien Jahre der obligatorischen Schulzeit.
Im Kanton Zürich beginnt sie nach der zweijährigen Kindergartenstufe und dauert sechs Jahre. Im Lehrplan wird die Primarstufe gegliedert in Unterstufe (1.-3. Klasse) und Mittelstufe (4.-6. Klasse). Von der Primarstufe treten die Schülerinnen und Schüler auf die Sekundarstufe der Volksschule oder ins Langzeitgymnasium über.
Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. In der psychomotorischen Therapie lernen Schülerinnen und Schüler die Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit nach ihren Möglichkeiten einzusetzen.

Mögliche Ausprägungen psychomotorischer Auffälligkeiten sind:
• motorische Koordinationsschwierigkeiten, z.B. Gleichgewichtsprobleme, Ungeschicktheit
• feinmotorische Schwierigkeiten z. B. beim Schneiden, Werken, Basteln, Bauen
• räumliche und zeitliche Orientierungsauffälligkeiten
• grafomotorische Schwierigkeiten, z. B. nicht automatisierte Schreibbewegungsabläufe,
Schwierigkeiten, das Schreiben zu lernen
• Kommunikationsschwierigkeiten
• Verhaltensstörungen (Unruhe, Aggressivität, impulsives oder gehemmtes Verhalten)
• Aufmerksamkeitsstörungen

Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung.
Psychotherapie bezeichnet allgemein die "gezielte professionelle Behandlung seelischer (psychischer) Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln." Die dabei angewandten Verfahren, Methoden und Konzepte sind durch verschiedene Psychotherapieschulen geprägt.
Eltern haben die Möglichkeit, gegen Entscheide der Schulpflege beim Bezirksrat Rekurs einzureichen.

Gegen Rekursentscheide des Bezirksrates ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht möglich.

Für kommunal besoldete Mitarbeiter/innen der Schule Egg ist die erste Rekursinstanz der Bezirksrat, die zweite Rekursinstanz ist das Verwaltungsgericht.

Mitarbeiter/innen der Schule Egg mit kantonaler Besoldung richten ihren Rekurs an die Bildungsdirektion und in zweiter Instanz an das Verwaltungsgericht.
Schülertransporte der Gemeinden können aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Einerseits ist es möglich, dass einzelne Schulwege nicht zu Fuss zurückgelegt werden können, da sie entweder zu lang oder aus anderen Gründen nicht zumutbar sind.
Ist ein zumutbarer Schulweg für Kindergarten- und Schulkinder der Volksschule nur dank einer Transportlösung möglich, muss dieser Transport zwingend durch die zuständige Gemeinde organisiert und finanziert werden.
Die körperliche sowie die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern, liegt auch in der Verantwortung der Schulen. Der schulärztliche Dienst des VSA unterstützt die Schulen sowie die Schulärztinnen und Schulärzte dabei.

Es finden regelmässig schulärztliche Untersuchungen sowie Zahn- und Lauskontrollen statt (siehe
Rubrik "Schule und Gesundheit").
Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung sonderpädagogischer Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht, Begabtenförderung oder zur integrativen Sonderschulung.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter übernehmen die Führungsaufgaben ihrer Schule. Sie leiten die Schulen in betrieblich-operativen Belangen, wirken bei Personalgeschäften mit und sind zusammen mit den Schulkonferenzen für die Sicherung der Qualität und die Entwicklung zuständig.
Die Volksschule umfasst die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe, ist unentgeltlich und steht allen Kindern mit Aufenthalt im Kanton Zürich offen. Sie dauert elf Jahre und bietet Kindern und Jugendlichen eine Grundbildung, welche ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.
Die Schulpflege ist von der Stimmbevölkerung gewählt. Sie ist oberstes Führungsorgan der Schule und übernimmt folgende Funktionen:

  • Sie hat die Verantwortung für die Weiterentwicklung der ganzen Schule, für die Einhaltung der kantonalen Vorgaben, die Festlegung der Ziele und lokalen Rahmenbedingungen und die strategische Führung.
  • Als Anstellungsbehörde stellt sie Schulleitung und Lehrpersonen an und löst Arbeitsverhältnisse auf.
  • Sie führt die Schulleitungen und beurteilt sie.
  • Sie trifft die beschwerdefähigen Entscheide. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Laufbahnentscheide, also die Versetzung in eine andere Klasse am Ende des Schuljahres, den Wechsel in einen anderen Schultyp oder die Zuweisung in ein anderes schulisches Angebot.
Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten.
Das Schulprogramm dient dem Ziel, die Schule nachhaltig zu entwickeln. Die Schulpflege gibt Inhalte vor und macht formale Vorgaben. Die verschiedenen Schulen müssen diese bei ihren Schulprogrammen berücksichtigen.

Das Schulprogramm wird von der Schulkonferenz erarbeitet und orientiert sich an den Zielen und Qualitätsvorstellungen des Leitbildes der Schule. Dabei spielen die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und die örtlichen Möglichkeiten der Schule eine Rolle.
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit besteht darin, zusammen mit den Beteiligten schulische Anliegen, Probleme und Konflikte zu klären, Ideen zu entwickeln und neue Lösungswege zu finden. Eine kostenlose Beratung kann in beschränktem Umfang direkt beim schulpsychologischen Dienst vereinbart werden. Weiterführende Abklärungen werden nur im Auftrag der Schule durchgeführt.
Die Schulsozialarbeit ist eine Anlauf- und Beratungsstelle bei sozialen und persönlichen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen. Sie fördert persönliche und soziale Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem gesunden Schulklima.

Weg zwischen Wohnort und Schule

Für den Schulweg zwischen Wohnort und Schule sind die Eltern verantwortlich.

Die Verkehrsinstruktor*innen der Kantonspolizei Zürich empfehlen, dass Kinder bis Ende der 3. Klasse ohne Fahrgeräte (Fahrrad, Trottinett, Skateboard o.Ä.) in die Schule kommen. Die Eltern entscheiden aber aufgrund des Entwicklungsstands ihres Kindes selber, ob ihr Kind mit einem Fahrgerät in die Schule kommen darf. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.

Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung

Für den Weg zwischen Schule/Kindergarten und schulergänzender Betreuung ist das Betreuungspersonal zuständig.

Kindergartenkinder und Primarschüler*innen bis Ende der 3. Klasse müssen den Weg zwischen Kindergarten/Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss zurücklegen. Eltern eines Primarschulkindes ab der 4. Klasse können selber entscheiden, ob ihr Kind den Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss oder mit einem Fahrgerät zurücklegen darf.

Der Schwimmunterricht unterstützt auf einfache und spielerische Art die Entwicklung des Kindes. Schwimmen macht Freude und fördert koordinative und kognitive Fähigkeiten. Gute Schwimmfertigkeiten sind ausserdem der beste Schutz vor Ertrinkungsunfällen. Deshalb geniesst der Schwimmunterricht in der Schule Egg einen hohen Stellenwert. Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule gut schwimmen lernen und sich im Wasser sicher bewegen können.
Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und dauert in der Regel drei Jahre. Die Sekundarschule umfasst zwei oder drei Abteilungen mit verschiedenen Anforderungsstufen.

Senioren in der Schule

In der Schule besteht gemeinsam mit dem Trägerverein Egger für Senioren das Projekt "Senioren im Klassenzimmer". Freiwillige Seniorinnen und Senioren bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen unter der führenden Rolle der Lehrperson gemäss ihren Fähigkeiten ein und bieten Unterstützung beim individuellen Erklären in den jeweiligen Sachbereichen an.

Den Seniorinnen und Senioren ist freigestellt, an welchen Tagen sie die Schule besuchen. Dabei sprechen sie sich mit der Lehrperson ab. Es besteht die Möglichkeit, sich im Verhinderungsfall abzumelden.

Genauere Auskunft gibt Ihnen gerne unsere Kontaktperson:

Barbara Schenkel
barbara.schenkel@schulenegg.ch

 

Die Aufgabe der Sonderpädagogik ist es, möglichst vielen Kindern mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit zu bieten, die Regelschule zu besuchen.

Dafür stellt die Schule Egg Unterstützungsangebote zur Verfügung:

  • Integrative Förderung (IF)
  • Logopädie
  • Psychomotorische Therapie
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Begabtenförderung
  • Sonderschulung
  • Integrative Schulung (auch Integrierte Sonderschulung in der Regelschule ISR)
  • Kompetenzzentrum Sprache
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-how aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport. Für die Zuweisung zur Sonderschulung sind die Schulpflegen verantwortlich.
Die Tagesstrukturen bieten den Eltern von Egg eine professionelle Kinderbetreuung an. Die ausserfamiliäre Betreuung steht allen Kindergarten- und Schulkindern von Egg offen. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, in einer sozial- und altersgemischten Gruppe einen Teil ihres Kinderalltags zu erleben und voneinander zu lernen. Dies soll in einer familiären Atmosphäre stattfinden und den Kindern einen Rahmen geben, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können.

Der Mittagstisch ist Teil des Betreuungsangebots der Schule Egg. Im Hort ihrer Schuleinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler eine ausgewogene Mahlzeit.
Das Therapieangebot der Schule Egg besteht aus Logopädie, Psychomotorik-Therapie und Psychotherapie. Diese sonderpädagogischen Massnahmen gehören zum Grundangebot der Volksschule. Die Fachstelle Sonderpädagogik und der Schulpsychologische Dienst beraten Eltern von Kindern mit verschiedenen pädagogischen Bedürfnissen.
Die Unterstufe ist Teil der Primarschule und dauert drei Jahre (1.-3. Klasse).
In der Unterstufe erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen und gewinnen Einsichten in die Umwelt. Gleichzeitig werden spielerische Lernformen aus der Kindergartenstufe weitergeführt.
Alle Kinder, vom Kindergarten bis zur 6. Klasse, erhalten von der Gemeindepolizei Egg bzw. der Kantonspolizei Zürich eine Verkehrsschulung. Sie lernen, Verantwortung für die eigene Sicherheit und Gesundheit zu übernehmen. Ziel ist es, dass weniger Unfälle mit Kindern geschehen.

Ab der 2. Klasse werden die Kinder auf die Veloprüfung vorbereitet.

Die Veloprüfung bildet den Abschluss des Verkehrsunterrichts auf der Primarstufe.

An der Veloprüfung wird die Theorie geprüft und die Veloausrüstung kontrolliert. Anschliessend folgt die Prüfung auf der Strasse.

Ansprechpartnerin Kantonspolizei Zürich
Lilian Bernal Zamora
beza@kapo.zh.ch
078 673 40 11

Ansprechpartner Gemeindepolizei Egg
Oliver Zimmermann
egg@kompol.zh.ch
043 277 11 80
Schulärztliche Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse statt.
Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen in Kindergarten und Schule gewährleisten. Sie sind das schulärztliche Früherkennungsinstrument zur Vorbeugung gegen Erkrankungen.
Erfolgt ein Wegzug, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung baldmöglichst mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.
Ein Übertritt ist der Wechsel von einer Schulstufe in eine andere (vom Kindergarten in die Primarstufe und von der Primarstufe in die Sekundarstufe). In der Regel ist ein Übertritt mit einem Wechsel der Klasse und der Klassenlehrperson verbunden.
Lehrpersonen müssen die Schülerinnen und Schüler laut § 31 des Volksschulgesetzes regelmässig beurteilen. Sie beurteilen die Leistungen in den verschiedenen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten.

Im Kindergarten und in der ersten Klasse gibt es keine Noten, es finden Gespräche mit den Eltern statt.
Ab der 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Jahr ein Zeugnis (Ende Januar und Ende Schuljahr). Benotet werden alle Fächer des Lehrplans.