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Eltern ABC
Zugehörige Objekte
Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr zwei Jokertage zur freien Verfügung (siehe Jokertage und Reglement "Absenzen und Jokertage" unter "Downloads").
In Ausnahmefällen besteht die Option zur Dispensation vom Unterrichtsbesuch (siehe Dispensation).
Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestalten und den Lernerfolg möglichst sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig.
•Beratung in Personalfragen
•Vermittlung von kompetenten Stellen für besondere Situationen
•Konflikt- und Krisenmanagement
•Moderation von Gesprächen
•Mithilfe bei Suche nach einvernehmlichen Lösungen
•Einleitung von Massnahmen auf der Grundlage des Personalrechts
Genaue Daten für die Schuleinheiten sind in der Agenda der Schule Egg ersichtlich.
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 14:00 - 18:00 Uhr
Sa 10:00 - 13:00 Uhr
Der Anfangsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die sehr wenig oder kein Deutsch sprechen. Die Kinder lernen in kleinen Gruppen Deutsch. Danach wechseln die Kinder in eine normale Klasse.
Der Aufbauunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die schon Deutsch sprechen und in eine normale Klasse gehen. Sie üben weiter Deutsch, damit sie in der Schule gut lernen können.
Schülerinnen und Schüler können ausnahmsweise vom Unterricht dispensiert werden, wenn die Dispensation ausreichend begründet ist (Begründungen siehe "Dispensationsgesuch" unter "Downloads").
Das Dispensationsgesuch muss mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingereicht werden.
In jeder der vier Schuleinheiten in Egg ist ein Elternrat eingesetzt.
Der erste Ort dafür ist die Familie. Die Eltern können ihre Kinder beim Lernen unterstützen.
Die Anmeldung zur Gymiprüfung erfolgt über die Website der ZAP.
Fremdsprachige Kinder haben die Möglichkeit, Kurse in ihrer Erstsprache zu besuchen (HSK-Kurse).
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter www.vsa.zh.ch/hsk.
Die Schulpflege gibt Regeln für den Bezug von Jokertagen vor:
1. Schülerinnen und Schüler dürfen 2 Tage im Schuljahr ohne wichtige Gründe in der Schule fehlen.
2. Die Eltern melden der Klassenlehrperson mindestens 2 Tage vorher, dass das Kind in der Schule fehlen wird.
3. Es können nur 2 Jokertage im Schuljahr eingelöst werden. Übrige Jokertage aus einem früheren Schuljahr können nicht mehr bezogen werden. Die Jokertage können als einzelne Tage oder hintereinander bezogen werden. Ein Jokertag gilt auch als ganzer Tag, wenn die Schule nur am Vormittag stattfindet.
4. An besonderen Anlässen der Schule wie zum Beispiel 1. Schultag, Besuchstag, Sporttag, Exkursion, Schulreise, Klassenlager, Projektwoche können in der Regel keine Jokertage bezogen werden. Die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen.
- kantonale angestellte Lehrpersonen gemäss Lehrpersonalgesetz (Kindergarten-, Primar- und Oberstufenlehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Lehrpersonen der Handarbeit und Hauswirtschaft)
- kommunal angestellt werden folgende Lehrpersonen:
- Vikarinnen und Vikare gemäss Lehrpersonalgesetz
- Fachlehrpersonen
- Lehrpersonen im Bereich Stütz- und Fördermassnahmen
- Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache
- Lehrpersonen der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur werden von den Konsulaten angestellt
Damit umfasst in unserer Definition der Begriff "Lehrpersonen" auch andere Kategorien von unterrichtenden Personen als nur die vom Lehrpersonalgesetz als "Lehrpersonen" bezeichneten.
Bitte melden Sie sich sofort beim Kindergarten oder bei der Schule, wenn Ihr Kind Läuse hat.
Im Musikworkshop werden in der Gruppe mit Rhythmusinstrumenten, Bodypercussion, Gesang und auch eigenen Instrumenten Stücke verschiedener Stilrichtungen erarbeitet.
Grundlage dafür bieten Popsongs, Raps, Volksmusik und verschiedene Rhythmus- und Begleitpatterns. Aus dem Workshop heraus werden auch Auftritte bei Schulhausanlässen organisiert.
Im Kanton Zürich beginnt sie nach der zweijährigen Kindergartenstufe und dauert sechs Jahre. Im Lehrplan wird die Primarstufe gegliedert in Unterstufe (1.-3. Klasse) und Mittelstufe (4.-6. Klasse). Von der Primarstufe treten die Schülerinnen und Schüler auf die Sekundarstufe der Volksschule oder ins Langzeitgymnasium über.
Mögliche Ausprägungen psychomotorischer Auffälligkeiten sind:
• motorische Koordinationsschwierigkeiten, z.B. Gleichgewichtsprobleme, Ungeschicktheit
• feinmotorische Schwierigkeiten z. B. beim Schneiden, Werken, Basteln, Bauen
• räumliche und zeitliche Orientierungsauffälligkeiten
• grafomotorische Schwierigkeiten, z. B. nicht automatisierte Schreibbewegungsabläufe,
Schwierigkeiten, das Schreiben zu lernen
• Kommunikationsschwierigkeiten
• Verhaltensstörungen (Unruhe, Aggressivität, impulsives oder gehemmtes Verhalten)
• Aufmerksamkeitsstörungen
Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung.
Gegen Rekursentscheide des Bezirksrates ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht möglich.
Für kommunal besoldete Mitarbeiter/innen der Schule Egg ist die erste Rekursinstanz der Bezirksrat, die zweite Rekursinstanz ist das Verwaltungsgericht.
Mitarbeiter/innen der Schule Egg mit kantonaler Besoldung richten ihren Rekurs an die Bildungsdirektion und in zweiter Instanz an das Verwaltungsgericht.
Ist ein zumutbarer Schulweg für Kindergarten- und Schulkinder der Volksschule nur dank einer Transportlösung möglich, muss dieser Transport zwingend durch die zuständige Gemeinde organisiert und finanziert werden.
Es finden regelmässig schulärztliche Untersuchungen sowie Zahn- und Lauskontrollen statt (siehe
Rubrik "Schule und Gesundheit").
- Sie hat die Verantwortung für die Weiterentwicklung der ganzen Schule, für die Einhaltung der kantonalen Vorgaben, die Festlegung der Ziele und lokalen Rahmenbedingungen und die strategische Führung.
- Als Anstellungsbehörde stellt sie Schulleitung und Lehrpersonen an und löst Arbeitsverhältnisse auf.
- Sie führt die Schulleitungen und beurteilt sie.
- Sie trifft die beschwerdefähigen Entscheide. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Laufbahnentscheide, also die Versetzung in eine andere Klasse am Ende des Schuljahres, den Wechsel in einen anderen Schultyp oder die Zuweisung in ein anderes schulisches Angebot.
Das Schulprogramm wird von der Schulkonferenz erarbeitet und orientiert sich an den Zielen und Qualitätsvorstellungen des Leitbildes der Schule. Dabei spielen die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und die örtlichen Möglichkeiten der Schule eine Rolle.
Weg zwischen Wohnort und Schule
Für den Schulweg zwischen Wohnort und Schule sind die Eltern verantwortlich.
Die Verkehrsinstruktor*innen der Kantonspolizei Zürich empfehlen, dass Kinder bis Ende der 3. Klasse ohne Fahrgeräte (Fahrrad, Trottinett, Skateboard o.Ä.) in die Schule kommen. Die Eltern entscheiden aber aufgrund des Entwicklungsstands ihres Kindes selber, ob ihr Kind mit einem Fahrgerät in die Schule kommen darf. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung
Für den Weg zwischen Schule/Kindergarten und schulergänzender Betreuung ist das Betreuungspersonal zuständig.
Kindergartenkinder und Primarschüler*innen bis Ende der 3. Klasse müssen den Weg zwischen Kindergarten/Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss zurücklegen. Eltern eines Primarschulkindes ab der 4. Klasse können selber entscheiden, ob ihr Kind den Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss oder mit einem Fahrgerät zurücklegen darf.
Senioren in der Schule
In der Schule besteht gemeinsam mit dem Trägerverein Egger für Senioren das Projekt "Senioren im Klassenzimmer". Freiwillige Seniorinnen und Senioren bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen unter der führenden Rolle der Lehrperson gemäss ihren Fähigkeiten ein und bieten Unterstützung beim individuellen Erklären in den jeweiligen Sachbereichen an.
Den Seniorinnen und Senioren ist freigestellt, an welchen Tagen sie die Schule besuchen. Dabei sprechen sie sich mit der Lehrperson ab. Es besteht die Möglichkeit, sich im Verhinderungsfall abzumelden.
Genauere Auskunft gibt Ihnen gerne unsere Kontaktperson:
Barbara Schenkel
barbara.schenkel@schulenegg.ch
Dafür stellt die Schule Egg Unterstützungsangebote zur Verfügung:
- Integrative Förderung (IF)
- Logopädie
- Psychomotorische Therapie
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Integrative Schulung (auch Integrierte Sonderschulung in der Regelschule ISR)
- Kompetenzzentrum Sprache
Der Mittagstisch ist Teil des Betreuungsangebots der Schule Egg. Im Hort ihrer Schuleinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler eine ausgewogene Mahlzeit.
In der Unterstufe erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen und gewinnen Einsichten in die Umwelt. Gleichzeitig werden spielerische Lernformen aus der Kindergartenstufe weitergeführt.
Ab der 2. Klasse werden die Kinder auf die Veloprüfung vorbereitet.
Die Veloprüfung bildet den Abschluss des Verkehrsunterrichts auf der Primarstufe.
An der Veloprüfung wird die Theorie geprüft und die Veloausrüstung kontrolliert. Anschliessend folgt die Prüfung auf der Strasse.
Ansprechpartnerin Kantonspolizei Zürich
Lilian Bernal Zamora
beza@kapo.zh.ch
078 673 40 11
Ansprechpartner Gemeindepolizei Egg
Oliver Zimmermann
egg@kompol.zh.ch
043 277 11 80
Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen in Kindergarten und Schule gewährleisten. Sie sind das schulärztliche Früherkennungsinstrument zur Vorbeugung gegen Erkrankungen.
Im Kindergarten und in der ersten Klasse gibt es keine Noten, es finden Gespräche mit den Eltern statt.
Ab der 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Jahr ein Zeugnis (Ende Januar und Ende Schuljahr). Benotet werden alle Fächer des Lehrplans.